Kostenübernahme
Die Kostenübernahme erfolgt abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.
Für die Fahrkosten übernehmen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt und Person mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Bitte beachten Sie: Ab dem 01.01.2027 erhöht sich die gesetzliche Zuzahlung auf 15 Euro pro Kalendertag. Für die Fahrkosten erhöht sich der Zuzahlungsbetrag auf mindestes 7,50 Euro und höchstens 15 Euro pro Fahrt.