Wann wird ein Kind eingeschult? Stichtag und Schulfähigkeit
In Deutschland werden Kinder grundsätzlich mit sechs Jahren schulpflichtig. Wann die Schulpflicht konkret beginnt, regelt der sogenannte Stichtag, den jedes Bundesland selbst festlegt. Er liegt je nach Land zwischen dem 30. Juni und dem 30. September. Kinder, die bis zum Stichtag sechs Jahre alt werden, sind „Muss-Kinder“ und werden eingeschult. Jüngere Kinder können als „Kann-Kinder“ auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn sie weit genug entwickelt sind.
Ob ein Kind so weit ist, beschreibt der Begriff Schulfähigkeit (früher „Schulreife“). Gemeint ist, dass ein Kind körperlich, geistig und sozial-emotional den Schulalltag bewältigen kann. Eine Zurückstellung um ein Jahr ist in allen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen möglich, meist nach einer schulärztlichen Untersuchung. Den genauen Stichtag und das Anmeldeverfahren erfahren Eltern bei der zuständigen Grundschule oder beim Schulamt ihres Bundeslandes.