
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ob Arbeitnehmer gesetzlich versichert bleiben müssen oder in die private Krankenversicherung wechseln können. Für einen Wechsel muss das Jahresentgelt im kommenden Jahr die festgelegte Grenze überschreiten. Daher können sich im Jahr 2025 nur jene Arbeitnehmer privat versichern, deren Einkommen bereits 2024 über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Einen Überblick über die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 finden Sie in nachfolgender Tabelle: