Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg

Wer sich in der Selbsthilfe engagiert, braucht Unterstützung und zwar so unkompliziert wie möglich.

Ob Selbsthilfegruppe, -organisation oder -kontaktstelle – bei der finanziellen Unterstützung setzen wir keine Förderschwerpunkte, sondern bezuschussen „breit“ und doch individuell, wo immer es der GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung zulässt. 2026 unterstützt die IKK classic die Selbsthilfe in Baden-Württemberg mit rund 756.000 Euro.

Alle wichtigen Informationen rund um die Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg finden Sie im gemeinsamen Online-Angebot der Gesetzlichen Krankenversicherung unter GKV-Selbsthilfefoerderung-BW, wie z.B.:

Insbesondere der Förderstrang der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung ist hier umfassend und durchgängig dargestellt - auch 2026 beteiligen wir uns daran mit rund 492.000 Euro. Dieser pauschale Zuschuss wird einmal jährlich für Büromaterial, Raummiete oder ähnliches gewährt. Dazu gehören auch regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen wie Vorträge oder Seminare, sowie Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit. Anträge können jeweils bis zum 31. März eines Jahres gestellt werden. 

Bei der krankenkassenindividuellen Projektförderung gibt es bei den einzelnen Krankenkassen spezifische Unterschiede und Förderschwerpunkte. Hierfür stellen wir in Baden-Württemberg im Jahr 2026 rund 264.000 Euro zur Verfügung. Damit werden unter anderem regionale Einzelprojekte von Selbsthilfegruppen, wie zum Beispiel krankheitsbezogene Seminare, Vorträge oder die Bereitstellung von Informationsmaterialien, gefördert. Im Jahr 2025 haben wir solche Projekte mit rund 125.000€ unterstützt.

Anträge hierfür nimmt die IKK classic das ganze Jahr über entgegen. Sprechen Sie uns dazu direkt an oder senden Sie uns einfach Ihren Projektförderantrag zu.

Ansprechpersonen und Antragsformulare für Sie als Landesorganisation oder Kontaktstelle finden Sie unter GKV-Selbsthilfeförderung-BW. Selbsthilfegruppen wenden sich direkt an kerstin.haug@ikk-classic.de.

Das Antragsformular und Nebenbestimmungen haben wir hier für Sie zum Download hinterlegt: