Datenaustausch Pflegeversicherung startet

Redaktion
IKK classic

In diesen Tagen geht das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung für die soziale Pflegeversicherung (DaBPV) an den Start. Ab Juli 2025 wird es für alle Arbeitgeber und Zahlstellen verpflichtend. Das politische Ziel ist, mit dem neuen Verfahren die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge effizienter zu gestalten.

Mit dem neuen DaBPV werden Arbeitgebern und Zahlstellen Informationen zur Elterneigenschaft und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ihrer Arbeitnehmer und Betriebsrentner elektronisch bereitgestellt. Zentrale Datenquelle in dem neuen Verfahren ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Hier werden die Daten der Meldebehörden und Finanzämter vorgehalten. Die technische Anbindung erfolgt über die Datenstelle der Rentenversicherung.

Pilotierung startet im April 2025

Bei Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. eines Versorgungsbezuges haben künftig Arbeitgeber und Zahlstellen ihre Arbeitnehmer und Betriebsrentner per separater Anmeldung über das neue Datenaustauschverfahren DaBPV anzumelden und bei einer Beendigung abzumelden. Informationen zur Elterneigenschaft und den berücksichtigungsfähigen Kindern werden unmittelbar zurückübermittelt. Außerdem wird ein Abonnement angelegt, mit dem Änderungen bei der Kinderanzahl oder der Elterneigenschaft proaktiv übermittelt werden.

ELStAM als Datenbasis

Datenbasis ist das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Darin sind alle Kinder, die lohnsteuerlich erfasst und damit im Datenbestand beim BZSt vorhanden sind, berücksichtigt. Allerdings führt die Erfassung der Eltern-Kinder-Beziehungen in anderen steuerlichen Zusammenhängen (z. B. Erbschaftsteuer) nicht zu einer Datenübermittlung von den Finanzämtern an das  ELStAM-Verfahren. Darüber hinaus sind auch Stiefkinder und lohnsteuerlich nicht relevante Kinder, die im Ausland leben, kein Bestandteil des DaBPV.

Weitere Informationen zum neuen Datenaustauschverfahren DaBPV sind veröffentlicht unter:

https://www.gkv-datenaustausch.de/abrufverfahren/elterneigenschaft/elterneigenschaft.jsp

 

Die Grundsätzlichen Hinweise sind zu finden unter:

https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/pv_grundprinzipien/pflege_beitragssatz/beitragssatz.jsp

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Veröffentlicht am 03.04.2025

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